Forensisch-psychologische Gutachten im Strafverfahren
Als erfahrenes Team erstellen wir fundierte, transparente Gutachten zu psychischen Zuständen und Verhaltensweisen.
Wenn’s drauf ankommt,
immer zuverlässig.
Als Team aus forensischen Gutachtern erstellen wir Gutachten über psychische Zustände und Verhaltensweisen von Beschuldigten oder Beteiligten und bieten eine fachlich fundierte Grundlage für die Entscheidungsfindung vor Gericht.
Dabei legen wir großen Wert auf wissenschaftliche Fundierung, eine saubere Methodik und transparente Argumentation.
Prognosegutachten liefern wissenschaftlich begründete Wahrscheinlichkeitseinschätzungen bezüglich der strafrechtlichen Rückfälligkeit von Strafgefangenen sowie bei Entlassenen aus dem Maßregelvollzug und der Sicherungsverwahrung.
Ein Schuldfähigkeitsgutachten klärt, ob eine Person zum Tatzeitpunkt das Unrecht ihres Handelns erkennen und entsprechend handeln konnte. Oft ist dies mit der Prüfung verbunden, ob eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, einer Entziehungsanstalt oder der Sicherungsverwahrung erforderlich ist.
Aussagepsychologische Gutachten beurteilen die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, besonders wenn persönliche Merkmale die Einschätzung erschweren.
Darüber hinaus gibt es immer wieder auch weitere Konstellationen, in denen die Einholung eines psychologischen Gutachtens erforderlich ist.
Unser Team aus erfahrenen Gutachtern steht auch bei anderen strafrechtlich relevanten Fragestellungen zur Verfügung.
Vertrauliche Anfrage stellen
Sie benötigen ein forensisch-psychologisches Gutachten oder eine fachliche Einschätzung?
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Formular, wir beantworten Ihre Anfrage vertraulich und zeitnah.
Qualitätssicherung unserer forensisch-psychologischen Gutachten
Als unabhängiges Team aus forensischen Psychologen verfügen wir über eine fundierte akademische Qualifikation und umfangreiche praktische Erfahrung in der Erstellung gerichtlicher Gutachten. Zur strikten Einhaltung professioneller Qualitätsstandard legen wir großen Wert auf eine gute fachspezifische Ausbildung. Sämtliche unserer Gutachter*innen haben einschlägige Weiterbildungen abgeschlossen oder durchlaufen diese.
Bei der Erstellung von psychologischen Gutachten orientieren wir uns an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie sowie den Ergebnissen der interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Juristen, Ärzten und Psychologen, die eine erste Version für Mindestanforderungen in der Gutachtenerstellung bereits 2007 veröffentlichten und 2019 aktualisierte.

Über uns
Unsere Praxisgemeinschaft besteht aus mehreren forensischen Gutachter*innen.
Mit fast zehnjähriger Erfahrung liegt der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Praxisgemeinschaft der Begutachtung von Straftäter*innen und Zeug*innen im Strafverfahren.
Sämtliche unserer Gutachter*innen haben einschlägige fachspezifische Weiterbildungen belegt oder befinden sich in einer entsprechenden zertifizierten Ausbildung.
Wir sind auch Mitglied und registriert bei:

Beauftragung eines forensisch-psychologischen Gutachtens
Die Beauftragung mit einem Gutachten erfolgt durch Einrichtungen der Justiz (z. B. Staatsanwaltschaften und Gerichte) und wird i. d. R. durch Beweisbeschluss schriftlich erteilt. Eine kurze vorherige Absprache ist dennoch meist sehr nützlich, um beispielsweise zeitliche Rahmenbedingungen vorab zu besprechen.
Möchten Sie einen Gutachtenauftrag erteilen, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular oder die untenstehenden Kontaktdaten direkt Kontakt zu uns auf.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Aufträge von Privatpersonen nicht entgegengenommen werden können. Sollten Sie selbst oder ein/e Angehörige/r betroffen sein, regen Sie eine Begutachtung über Ihren Rechtsbeistand beim zuständigen Gericht an.
FAQ
Haben Sie noch Fragen offen?
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren forensisch-psychologischen Gutachten, dem Ablauf und der Zusammenarbeit mit unserem Team.
In der Regel dauert die Erstellung eines forensisch-psychologischen Gutachtens je nach aktueller Auslastung zwischen drei und sechs Monaten. Bei besonders umfangreichen Fällen oder fehlenden Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer variieren. Durch den Zusammenschluss mehrerer Gutachter*innen in unserer Praxisgemeinschaft können wir aber häufig auch zeitlich dringende Anfragen bearbeiten. Wir empfehlen eine Besprechung der zeitlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld einer Beauftragung.
Im Vollstreckungsverfahren sichten wir zunächst das Vollstreckungsheft und entscheiden auf dieser Basis über die Anforderung ergänzender Unterlagen, wie z. B. der Ermittlungsakten oder vorheriger Gutachten. Im Hauptverfahren wird uns durch die auftraggebende Behörde i. d. R. zunächst die Ermittlungsakte zur Verfügung gestellt. Nach Erteilung einer Schweigepflichtentbindung der/ des Probanden können im weiteren Verlauf ergänzend medizinische und psychiatrische Befunde und Stellungnahmen angefordert werden. Die Anforderung ergänzender Gerichtsakten und Unterlagen bzgl. Vorstrafen etc. erfolgt immer über den Auftraggeber.
Die Methodenwahl orientiert sich an der gutachterlichen Fragestellung und der individuellen Fallkonstellation. Eine sorgfältige Analyse der Fallakten ist obligatorisch. Darüberhinausgehend wenden wir neben einer ausführlichen Exploration auch standardisierte Testverfahren und Fragebogen an.
Der auftraggebenden Behörde ggü. besteht durch den/ die Sachverständige keine Schweigepflicht. Gegenüber Dritten sind sämtliche im Rahmen der Begutachtung gewonnenen Daten und Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dabei halten wir uns an die gängigen datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Im Strafverfahren gibt es keine generelle Mitwirkungspflicht bzgl. psychologischer Gutachten. Probanden können die Exploration auf eigenen Wunsch jederzeit beenden oder auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Zwar kann eine Vorführung zur Befundaufnahme theoretisch angeordnet werden, eine Verpflichtung zur inhaltlichen Mitwirkung besteht aber nicht, sodass Probanden auch dann auf gestellte Fragen nicht antworten müssen. I. d. R. wird die Bereitschaft zur Mitwirkung an einem Gutachten im Vorfeld eines persönlichen Treffens abgeklärt.
Ablauf eines Gutachtens
1. Anfrage & Auftragserteilung
Sie nehmen Kontakt auf – telefonisch oder per E-Mail. Nach Klärung des Auftrags und der Fragestellung wird der Gutachtenauftrag offiziell erteilt.2. Aktenstudium & Vorbereitung
Wir prüfen die relevanten Unterlagen, werten Akten aus und bereiten das explorative Gespräch sorgfältig vor.3. Exploration & Untersuchung
In persönlichen Gesprächen und gegebenenfalls Tests werden psychische Befunde und Verhaltensweisen erhoben.4. Erstellung & Übermittlung des Gutachtens
Das Gutachten wird wissenschaftlich fundiert ausgearbeitet und dem Auftraggeber in schriftlicher Form übermittelt.
Ihr Anliegen in kompetenten Händen
✔ Verlässliche Gutachten.
✔ Wissenschaftlich fundiert.
✔ Transparent begründet.
Sprechen Sie uns an, wir beantworten Ihre Anfrage diskret und zeitnah.
Gutachten beauftragen
Die Beauftragung mit einem Gutachten erfolgt durch Einrichtungen der Justiz (z. B. Staatsanwaltschaften und Gerichte) und wird i. d. R. durch Beweisbeschluss schriftlich erteilt. Eine kurze vorherige Absprache ist dennoch meist sehr nützlich, um beispielsweise zeitliche Rahmenbedingungen vorab zu besprechen.
Möchten Sie einen Gutachtenauftrag erteilen, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular oder die unten stehenden Kontaktdaten direkt Kontakt zu mir auf.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Aufträge von Privatpersonen nicht entgegen genommen werden können. Sollten Sie selbst oder ein/e Angehörige/r betroffen sein, regen Sie eine Begutachtung über Ihren Rechtsbeistand beim zuständigen Gericht an
Praxisgemeinschaft Gutachten Piotrowski
Sprockhöveler Straße 4
45527 Hattingen
Büro: 02324 – 92 11 805
Mobil: 0171 – 93 21 599
Mail: info@gutachten-piotrowski.de
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