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Schuldfähigkeitsgutachten

Ein Schuldfähigkeitsgutachten untersucht, ob bei einer beschuldigten Person zum Tatzeitpunkt eine psychische Störung im Sinne der Eingangsmerkmale des § 20 StGB vorlag und ob diese die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt hat. Es dient der fachpsychologischen Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und bildet die Entscheidungsgrundlage für die Anwendung der §§ 20 und 21 StGB.

Ein Schuldfähigkeitsgutachten trägt eine besondere Verantwortung, da es unmittelbar Einfluss auf das Strafmaß sowie die persönliche Freiheit der betroffenen Person hat. Die Prüfung der Schuldfähigkeit beinhaltet in der Praxis meist auch zusätzlich die Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) oder der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB). Da diese Maßnahmen gravierende Einschnitte in die Lebensgestaltung einer Person bedeuten, sind eine hohe fachliche Qualifikation und ein streng wissenschaftliches Vorgehen bei ihrer Begutachtung von zentraler Bedeutung.

Gleichzeitig ist die forensische Psychologie ein vergleichsweise junges Feld; viele heute verwendete Begutachtungsansätze entstanden in einer Phase ohne einheitliche Qualifikationsstandards und bevor systematische Leitlinien entwickelt wurden. Für die Praxis bedeutet das: Begutachtung braucht klare Methodik und ausgewiesene Expertise. Denn Beschuldigte und Öffentlichkeit haben Anspruch auf Gutachter, die fachlich spezialisiert arbeiten.

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Qualitätskriterien für das Schuldfähigkeitsgutachten

Unsere Arbeit basiert auf den interdisziplinären Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (2007). Sie bestimmen den strukturellen Aufbau, das methodische Vorgehen und die Kriterien für eine prüfbare Darstellung der Befunde.

Die Begutachtung erfolgt ausschließlich anhand der gesetzlich definierten Eingangsmerkmale. Dazu gehören bestimmte psychische Störungen oder Zustände wie erhebliche Intoxikationen, sofern sie die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt haben können.

Maßgeblich für die Begutachtung ist eine zweistufige Betrachtung:

  • Liegt ein Eingangsmerkmal nach § 20 StGB vor?
  • Falls ja: Hat dieses die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit in der konkreten Tatsituation beeinflusst?

Die Qualität eines Schuldfähigkeitsgutachtens zeigt sich dabei in der:

  • transparenten und genauen Dokumentation der zugrunde gelegten Quellen,
  • konsequenten Trennung von Befund, Bewertung und Schlussfolgerung sowie der
  • nachvollziehbar begründeten Herleitung der entscheidenden diagnostischen Einschätzungen.

Schuldfähigkeit ist eine tatzeitbezogene Momentaufnahme. Die Aktenlage, Zeugenaussagen, medizinischen Unterlagen und die Exploration des Probanden werden daher auf ihren jeweiligen Beitrag zur Tatzeitkonstellation geprüft. Nach Erteilung einer Schweigepflichtsentbindung können ergänzend frühere Behandlungen oder klinische Einordnungen einbezogen werden.

Die abschließende Beurteilung erfolgt mündlich vor Gericht. Dort werden die zuvor erarbeiteten Ergebnisse in den Kontext der Hauptverhandlung integriert und, falls nötig, anhand neuer Aussagen oder abweichender Darstellungen präzisiert.

Vorgehen bei der Begutachtung

Ein Schuldfähigkeitsgutachten ermittelt keine Tatsachen. Es bewertet lediglich, wie die psychische Verfassung des Beschuldigten im Verhältnis zu einer bereits feststehenden Tatsachengrundlage zu beurteilen ist. Dazu prüft es vorhandenes Material unter Anwendung anerkannter psychologischer und rechtlicher Kriterien.

Auftragsklärung.

Präzisierung der Fragestellung sowie Prüfung der rechtlichen Grundlagen (§§ 20, 21 StGB). Festlegung, welche Informationen erforderlich und welche Akten einzubeziehen sind.

Aktenanalyse.

Sichtung und vollständige Auswertung aller Ermittlungsunterlagen, Aussagen und sonstigen Quellen. Die Dokumentation erfolgt nachvollziehbar und in Trennung von Bewertung und Befund.

Exploration.

Persönliche Untersuchung des Probanden. Erfassung der psychischen Struktur, biografischer Entwicklungen und tatrelevanter Dynamiken. Die Exploration wird durch testpsychologische Verfahren ergänzt, sofern sie zur Fragestellung beitragen.

Einholen externer Unterlagen.

Mit Entbindung von der Schweigepflicht können frühere Klinikberichte, Arztunterlagen oder therapeutische Informationen einbezogen werden. Sie werden als eigenständige Quellen bewertet.

Erstellung des schriftlichen Gutachtens.

Zusammenführung aller Befunde. Prüfung, ob ein Eingangsmerkmal vorliegt und in welcher Weise Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit betroffen war. Die Herleitung bleibt transparent, empirisch anschlussfähig und ohne Spekulationen.

Hauptverhandlung.

Die mündliche Erstattung des Gutachtens im Gerichtssaal stellt die endgültige Beurteilung dar. Sie berücksichtigt die schriftliche Vorarbeit und die Befunde aus der Exploration sowie eventuelle abweichende Zeugenaussagen aus der Verhandlung.

Rahmenbedingungen der Begutachtung

Wie funktioniert die Abstimmung während der Begutachtung?

Die Abstimmung erfolgt im Rahmen der gerichtlichen Beauftragung. Rückfragen, etwa zu fehlenden Unterlagen oder notwendigen Zeugenladungen, werden direkt mit der Behörde geklärt. Im vorläufigen Gutachten werden relevante Hinweise transparent vermerkt.

Welche Vorbereitungen müssen vor Beginn der Begutachtung getroffen werden?

Für den Start benötigen wir die Ermittlungsakte und den schriftlichen Beweisbeschluss. Erst danach kann die Begutachtung beginnen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Schuldfähigkeitsgutachtens?

Die Zeit bis zur Fertigstellung hängt von der Komplexität des Falls und der Verfügbarkeit der Unterlagen ab. Die schriftliche, vorläufige Fassung wird vor der Hauptverhandlung abgeschlossen. Die maßgebliche Beurteilung erfolgt im Rahmen der mündlichen Erstattung vor Gericht.

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Gutachten beauftragen

Die Beauftragung mit einem Gutachten erfolgt durch Einrichtungen der Justiz (z. B. Staatsanwaltschaften und Gerichte) und wird i. d. R. durch Beweisbeschluss schriftlich erteilt. Eine kurze vorherige Absprache ist dennoch meist sehr nützlich, um beispielsweise zeitliche Rahmenbedingungen vorab zu besprechen.

Möchten Sie einen Gutachtenauftrag erteilen, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular oder die unten stehenden Kontaktdaten direkt Kontakt zu mir auf.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Aufträge von Privatpersonen nicht entgegen genommen werden können. Sollten Sie selbst oder ein/e Angehörige/r betroffen sein, regen Sie eine Begutachtung über Ihren Rechtsbeistand beim zuständigen Gericht an

Praxisgemeinschaft Gutachten Piotrowski
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